Allgemeine Geschäftsbedingungen

für JOBMINDER, Inhaberin: Jutta Käding

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen JOBMINDER, Inh.: Jutta Käding, und ihren Vertragspartnern.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB von JOBMINDER Inh.: Jutta Käding. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ungültig. Dies gilt auch dann, wenn JOBMINDER Inh.: Jutta Käding solchen nicht ausdrücklich widerspricht. Anderes kann nur gelten, wenn JOBMINDER Inh.: Jutta Käding den AGB eines Vertragspartners nach Aufforderung ausdrücklich zustimmt.
3. JOBMINDER Inh.: Jutta Käding wird in den folgenden Ausführungen der Einfachheit halber als „wir/uns“ bezeichnet, der Vertragspartner als „Auftraggeber“.
4. Mit der Vertragsannahme akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Wir vermitteln für unsere Vertragspartner die Schaltung von Anzeigen und Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Personal. Im Besonderen sorgen wir für die Vermittlung, Gestaltung und Bearbeitung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen, Werbeeinblendungen, Text- und Logolinks im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung (Print oder Online) bei Drittanbietern. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
2. Im Gegensatz zur Printanzeige kann bei Schaltung einer Online-Stellenanzeige nur eine einzige Position durch den Auftraggeber geschaltet werden.
3. Eine sachgerechte Wahl der Schlagworte, der Kategorisierung, die Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt immer im Ermessen des Drittanbieters und gilt in keinem Fall als vertragliche Obliegenheitspflicht unsererseits. Bestimmte Wünsche des Auftraggebers in Bezug auf Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen gelten folglich immer nur als unverbindlicher Vorschlag.
§ 3 Abschluss des Vertrages
1. Der Vertragsabschluss erfolgt formlos durch die Annahme unseres Angebotes. Ein Angebot durch uns, wie auch die Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshemmnisse
1. Der Vertragsschluss gilt vorbehaltlich der richtigen und zeitgerechten Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir zum Vertragsrücktritt gegenüber dem Auftraggeber berechtigt. Im Falle eines solchen Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
2. Leistungshemmnisse, die von uns nicht zu vertreten oder in zumutbarer Weise zu vermeiden sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Ausfall der elektronischen
Datenverarbeitungssysteme, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen, verlängern die Leistungsfrist um den Zeitraum des Hemmnisses. Sollte das Leistungshemmnis länger als einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Monaten eintreten, ist jede der Vertragsparteien zur Kündigung berechtigt.
§ 5 Vergütungen, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber zahlt an uns - vorbehaltlich einer anderen Abrede in Schriftform - für seine Aufträge die Vergütungen zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die sich aus unserem Angebot, das dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegt ergeben.
2. Die Zahlungen werden mit der Übermittlung der Rechnung an unseren Auftraggeber ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt, sobald die Leistung bei allen Drittanbietern online geschaltet ist. Bei Rahmenverträgen oder der Buchung von Anzeigenkontingenten erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung.
3. Die Durchführung einer Leistung gegen Vorkasse bleibt vorbehalten.
§ 6 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und jede Dienstleistung, die in Verbindung mit dem Leistungsvertrag steht, bis zur vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; gegen vorherige Zahlung der Vergütung stellen wir die betroffenen Dienstleistungen wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, beispielsweise die Veröffentlichungsdauer von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf bestimmte Datenbankinhalte, verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns in diesen Fällen frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse für eine Leistungserbringung zu verlangen.
2. Wurde Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.
3. Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf vereinbarte Rabatte und Sonderpreisregelungen mit der ersten Mahnung unwirksam. Es wird in diesem Falle der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisregelungen fällig.
4. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von ihm uns gegenüber bestehenden Ansprüchen ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
§ 7 Veröffentlichung
1. Die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem Zeitpunkt, der mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Liegt keine solche Vereinbarung vor, erfolgt die Leistungserbringung unverzüglich nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber. Eine Veröffentlichung der Leistung erfolgt im Rahmen der üblichen Bearbeitungszeiten unserer Drittanbieter, spätestens jedoch nach 48 Stunden.
2. Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel verantwortlich. Verzögerungen, die sich aus der Übergabe oder Übermittlung technisch oder inhaltlich nicht geeigneten Materials ergeben, sind durch uns nicht zu vertreten.
§ 8 Vertragsdauer, Kündigung
3. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt unsererseits im Besonderen dann vor, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
1. Die Einhaltung unserer Verpflichtung zur Lieferung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, dass er uns die von ihm entworfenen Anzeige rechtzeitig überlassen oder die für die Erstellung der Leistung durch uns erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln muss. Werden diese Pflichten nicht zeitgerecht erfüllt, verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns um den entsprechenden Zeitraum.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur wahrheitsgemäße Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
3. Der Auftraggeber sichert zu, alle gültigen Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.
§ 10 Rechte und Pflichten von JOBMINDER, Inh.: Jutta Käding
1. Wir haben das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Stellenanzeige zusätzlich auf jede andere als die vereinbarte Weise – online oder offline - zu veröffentlichen bzw. durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Mehrleistung durch uns, aus der für den Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten entstehen.
2. Die Nutzung von Datenbanken ist auf die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten beschränkt. Eine anderweitige Nutzung ist unzulässig und berechtigt uns zur unverzüglichen Sperrung des Zugriffs.
3. Es bleibt uns vorbehalten, vom Auftraggeber erteilte Aufträge auf Grund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
4. Wir haben außerdem das Recht, aus gegebenem Anlass bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden pauschal als „unzulässige Inhalte" bezeichnet).
5. Gleiches gilt, wenn im Auftrag des Kunden Links, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir haben das Recht, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot ersatzlos zu streichen. Wir unterrichten den Auftraggeber von dieser Maßnahme umgehend. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers ergibt sich hieraus nicht.
6. Wir sind nicht verpflichtet, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien für die Leistungserbringung an diesen zurückzugeben, es sei denn, es wurde anderes schriftlich vereinbart. Die Aufbewahrungpflicht endet grundsätzlich drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages.
§ 11 Mängelrüge
1. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
2. Die Frist für eine Mängelrüge beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
§ 12 Gewährleistung, Freigabe der Dienstleistung
1. Unsere Dienstleistungen werden sachkundig nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte trotzdem ein Grund zur Beanstandung von Seiten des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Mängelbeseitigung oder die Lieferung einer einwandfreien Dienstleistung. Dem Auftraggeber bleibt im Falle einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber das Recht, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen geltend zu machen.
2. Vor jeder Veröffentlichung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen erhält der Vertragspartner einen Korrekturabzug. Korrekturwünsche muss der Auftraggeber mitteilen. Nach Verarbeitung der Korrekturen durch uns – ggf. auch nach mehreren Korrekturdurchläufen – wird mit Erteilung der schriftlichen oder mündlichen Freigabe die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, sind wir für Schäden, die dadurch entstehen, dass die
Leistung fehlerhaft ist, von der Haftung befreit. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns.
3. An veröffentlichte Anzeigen und Leistungen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, unsere Drittanbieter lassen Änderungen zu und es ist uns technisch und
inhaltlich zumutbar. Die Änderungen erfolgen erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail oder Fax) des Auftraggebers und unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten.
Ausgenommen bleiben alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
§ 13 Haftungsausschluss
1. Die Haftung auf Schadenersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen, soweit es nicht um die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht oder wenn es sich nicht um die Verletzung einer Garantieerklärung oder einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
2. Im unternehmerischen Verkehr ist, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, fälschliche Zusicherung von Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt, der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Bei Computer-Software, Daten-Fernübertragung sowie durch übrige Versandformen im Internet sind technisch bedingte Fehler nicht auszuschließen. Daher haften wir nicht für Schäden, wenn durch technische Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können oder konnten. Dies gilt insbesondere für technische Störungen beim Datenversand zwischen den Vertragspartnern sowie dem Datenversand an Dritte oder Datenempfang von Dritten. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits bleibt hiervon ausgeschlossen.
4. Wir haften nicht für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung, Passwort oder anderer Daten des Auftraggebers entstehen.
5. Wir haften nicht dafür, dass kein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge des vorvertraglichen Angebotes bzw. des Vertragsverhältnisses getätigt wurden.
6. Wir haften nicht für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen sachlichen oder emotionalen Aussagen.
7. Der Auftraggeber stellt uns mit der ersten Anforderung eines Angebotes von allen vom Auftraggeber zu vertretenden Ansprüchen Dritter frei, die auf unzulässige Inhalte oder sonstiger Verstöße gegen geltende Gesetze beruhen. Der Auftraggeber übernimmt mit dieser Freistellung die Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten, einschließlich der für eine notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, sofern er schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 14 Haftung für Inhalt, Rechte, Urheberrechte
1. Allein der Auftraggeber ist verantwortlich für den Inhalt veröffentlichter Inhalte und Leistungen im Sinne des Vertrages, insbesondere für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Es besteht für uns keine Verpflichtung, die Leistungen auf die Beeinträchtigung evtl. Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Der Auftraggeber stellt uns mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung von Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Form aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und
Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Der Auftragsgeber bestätigt weiterhin, dass er berechtigt ist, diese uns zur Veröffentlichung zu übergeben.
Wir sind berechtigt, von uns entdeckte rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. sich hieraus ergebende Schadensansprüche geltend zu machen.
3. Wir erwerben an allen von uns erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen die alleinigen Urheberrechte und/oder Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den Layoutdaten, die für die Veröffentlichung im Internet von uns oder von Dritten in unserem Auftrag erstellt wurden. Wurden die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst
erstellt, stehen diesem die Urheberrechte zu.
5. Mit diesem Vertrag ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber verbunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben ausnahmslos bei uns.
§ 15 Datenschutz
Sofern sich innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften, sonstige persönliche Daten) von Seiten des Nutzers ergibt, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten von ihm auf freiwilliger Basis.
§ 16 Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben. Sie verpflichten sich ferner, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können. Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese Informationen zur Kenntnis geben, die ebenso zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern und
anderen Unternehmen, mit denen der jeweils andere Vertragspartner wirtschaftlich verbunden ist. Wünscht dieser Vertragspartner, vertrauliche Informationen an solche Dritte weiterzugeben, hat er zuvor die ausdrückliche Einwilligung des
anderen in Schriftform einzuholen.
2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich
dem jeweils anderen Vertragspartner vor der Mitteilung bereits bekannt waren,
der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die der Vertragspartner unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen.
Die Beweislast für das positive Vorliegen einer solchen Ausnahme obliegt dem Vertragspartner, der sich darauf beruft.
3. Erkennt ein Vertragspartner, dass eine der Gehheimhaltung unterliegende Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsende gültig.
§ 17 Änderung der AGB
1. Wir behalten uns eine Änderung unserer AGB vor. Geänderte AGB gelten dann für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.
2. Wir haben jedoch das Recht, unsere AGB und die sich hieraus ergebende Rechtsauswirkung auch für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der
geänderten AGB der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.
§ 18 Verlinkungen
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§ 19 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist 53639 Königswinter
2. Sofern unser Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird 53639 Königswinter als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbart. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Mündlichen Nebenabreden sind nicht vereinbart.